Mehr Wahlfreiheiten im Spital
Mit der flexiblen Spitalzusatzversicherung können Sie Prämien sparen ohne auf Sicherheit zu verzichten.
Sie wählen erst beim Spitaleintritt die gewünschte Abteilung (Allgemein, Halbprivat oder Privat).
Wichtige Kriterien sind hierbei sicherlich der Schweregrad des geplanten Eingriffes oder der Krankheit.
Je nach gewählter Abteilung übernehmen Sie einen bestimmten Kostenanteil pro Tag selbst.
Ihre Vorteile im Überblick
- Flexible Spitalversicherung mit frei wählbarer Abteilung
- Freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz
- Beiträge an Bade- und Erholungskuren
Leistungen im Detail
Massgebend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für Zusatzversicherungen und die Zusatzbedingungen (ZB). Bitte beachten Sie hier auch die Liste der Spitäler mit Maximaltarifen gemäss Innova.
Aufenthalt Akutspital
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in der ganzen Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern (Ausnahmen gemäss Zusatzbedingungen ZB):
- allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
- halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer)
- private Abteilung (Einbettzimmer)
Aufenthalt besondere Heilanstalten
CHF 100.– pro Tag bis 90 Tage pro Kalenderjahr in psychiatrischen, rehabilitären und geriatrischen Kliniken und Abteilungen.
Medizinische Zweitmeinung (second opinion)
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Ausland
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kuren
Kostenübernahme von CHF 20.– pro Tag bis 21 Tage pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren.
Mutterschaft
Identische Leistungen wie bei Aufenthalt Akutspital.
Wertschätzung von CHF 600.– bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von drei Nächten.
Kostenbeteiligung
Kostenbeteiligung pro Spitaltag im Akutspital (bis 30 Tage / Kalenderjahr):
- allgemeine Abteilung: CHF 10.-
- halbprivate Abteilung: CHF 75.-
- private Abteilung: CHF 200.-
Besonderes
Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG.